Sachverständigentätigkeit

Sachverständigentätigkeit.

Die meisten pflegebedürftigen Menschen werden von Zuhause von ihren Angehörigen gepflegt. Sie tun sich oft schwer, zwischen ihrer Pflegesituation und den gesetzlichen Vorgaben zu unterscheiden.

Eine neutrale Pflegesachverständige kann hier unabhängig von institutionellen Interessen agieren und aus pflegefachlicher Sicht auf der Basis der geltenden Rechtsprechung eine Einschätzung des Hilfebedarfs vornehmen.

  • Überprüfung des MDK Gutachten
  • Widerspruchserstellung
  • Beratung aus pflegefachlicher Sicht
  • uvm.

Keine Rechtsberatung!

Wir bitten um Ihr Verständnis, dass dieses keine Leistung der Pflegeversicherung ist und daher je nach Aufwand privat abgerechnet werden muss.