Behandlungspflege.
Die Behandlungspflege beinhaltet von einem Arzt angeordnete, an Pflegekräfte delegierte Maßnahmen der ärztlichen Behandlung. Sie ist deshalb in Absprache mit dem behandelnden Arzt zu erbringen.
Behandlungspflege erhalten Versicherte in ihrem oder im Haushalt ihrer Familie als häusliche Krankenpflege, wenn dies zur Sicherung des Ziels der ärztlichen Behandlung oder zur Vermeidung einer Krankenhausbehandlung erforderlich ist.
Die Leistungen beinhalten z.B.:
- Medikamente herrichten/verabreichen
- Kompressionsstrümpfe
- Kompressionsverbände
- Wundversorgung
- Dekubitusbehandlungen
- Blutzuckermessung
- Insulingaben
- Portversorgung
- uvm.
Über die Art der Leistungen entscheidet der Arzt und muss diese über eine Verordnung häuslicher Krankenpflege schriftlich erfassen.
Die Verordnung muss zeitnah bei Ihrer Krankenkasse eingereicht werden. In der Regel übernimmt die Krankenkasse die Kosten der verordneten Leistungen.
Wir sehen es als Selbstverständlichkeit, den bürokratischen Ablauf als Serviceleistung zu übernehmen.