Betreuungs- und Entlastungsleistungen.
Seit dem 01.01.2015 wurden die zusätzlichen Betreuungsleistungen um die Entlastungsleistungen ergänzt.
Jede Person die pflegeeingestuft ist, hat einen zusätzlichen Anspruch über 125 € monatlich.
Für dieses Budget, stehen eine Auswahl an Leistungen zur Verfügung:
- Hauswirtschaftliche Versorgung/ Wäschepflege
- Unterstützung im Alltagsleben
- Einkaufen
- Individuell benötigte Hilfeleistungen
- uvm.
Ihr Budget der Pflegestufe bleibt davon unberührt.
Wird die Leistung in einem Kalenderjahr nicht ausgeschöpft, kann der nicht verbrauchte Betrag in das darauffolgende Kalenderhalbjahr (bis zum 30.06. des Folgejahres) übertragen werden.
Zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen | |
---|---|
Leistungen pro Monat in € | |
Pflegegrad 1-5 | 125 € * |
* ausgenommen Bestandsschutz (208 €) |
Neu: Wer seinen Anspruch auf ambulante Pflegesachleistungen nicht voll ausschöpft, kann zudem ab 01. Januar 2015 den nicht für den Bezug von ambulanten Sachleistungen genutzten Betrag – maximal aber 40% des hiervorgesehenen Leistungsbetrages – für niedrigschwellige Betreuungs- und Entlastungsangebote verwenden.