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Allgemeines:
Betreuungsrecht / Patientenverfügung / Vorsorgevollmacht
Jeder kann durch Unfall, Krankheit oder Alter in die Lage kommen, wichtige Fragen nicht mehr selbst beantworten zu können. Das Betreuungsrecht beantwortet die Frage, wer die Entscheidungen trifft, wenn eigenverantwortliches Handeln nicht mehr möglich ist.
Das Bundesjustizministerium hat die wichtigsten Informationen in zwei Broschüren zusammengefasst:
- Betreuungsrechtmit ausführlichen Informationen zur Vorsorgevollmacht (Stand: März 2018)
- Erben /Vererben (Stand: Mai 2018)
Die entsprechenden Dateien für Sie zum Download: